Am 1. August 1999 trat die neue Ausbildungsordnung für den Beruf „Hauswirtschafter/in" in Kraft.
Was ist daran neu?
Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ländlicher und städtischer Hauswirtschaft.
Der/die Hauswirtschafter/in als Dienstleister.
- Im Mittelpunkt stehen personenbezogene Dienstleistungen.
- Darüber hinaus auch die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen.
- Neu ist Arbeitsplanung als Lernziel. Hauswirtschafter/innen sollen Tätigkeiten selbständig planen, durchführen und kontrollieren.
- Die durchgängig geforderte Personenorientierung verlangt neben Fach- auch Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und sozial-verantwortliches Handeln.
Die Ausbildung ist in Lernfelder aufgeteilt, die mit zeitlichen Richtwerten ausgestattet sind:
- Die Berufsbildung mitgestalten
- Güter und Dienstleistungen beschaffen
- Waren lagern
- Speisen und Getränke herstellen und servieren
- Personengruppen verpflegen
- Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen
- Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
- Textilien reinigen und pflegen
- Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten
- Personen individuell wahrnehmen und beobachten
- Personen individuell betreuen
- Produkte und Dienstleistungen vermarkten
- Hauswirtschaftliche Arbeitsbereiche koordinieren
Diese Lernfelder müssen natürlich abgedeckt sein und im betrieblichen Ausbildungsplan mit konkreten Inhalten benannt sein.
Lernen für den Betrieb.
Je nach Ausbildungshaushalt werden 2 Einsatzgebiete unterschieden:
- Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung spezifischer Personengruppen in Privathaushalten, sozialen Einrichtungen oder Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmer.
- Erwerbswirtschaftlich orientierte Versorgungs- und Betreuungsleistungen in Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen oder in hauswirtschaftlichen Betrieben.
Änderungen gibt es auch bei den Prüfungen:
Zwischenprüfung: besteht nur noch aus 2 Aufgaben, die jeweils in einem Prüfungsgespräch erläutert werden müssen.
Abschlussprüfung: besteht aus 2 komplexen Aufgaben, eine davon aus dem Einsatzgebiet. Pro Aufgabe gibt es ein integriertes Prüfungsgespräch. Die mündliche Prüfung entfällt. Neu ist auch, dass die Prüflinge sich mindestens einen Arbeitstag vor der praktischen Prüfung auf die Aufgabe vorbereiten können.
Selbstverständlich wurde auch der Rahmenlehrplan für die Berufsschule entsprechend umgestellt.
Diese neue Prüfungsordnung hat die alten Zöpfe abgeschnitten. Nun bleibt zu hoffen, dass engagierte junge Leute sich dieser neuen, anspruchsvollen Ausbildung stellen und Erfolg und Freude an der Tätigkeit als Hauswirtschafter/in haben.
Wenn sie Interesse an einer Ausbildung in der Hauswirtschaft haben und weitere Informationen brauchen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Landwirtschaft.