Direktzahlungen und Agrarumweltmaßnahmen nach EU-Recht
Unsere Aufgaben
In der Abteilung Ausgleichsleistungen und Verwaltung wird der sogenannte Gemeinsame Antrag bearbeitet. Mittels dieses Antrages können Ausgleichsleistungen nach verschiedenen Maßnahmen beantragt werden.
Dies sind unter anderem
- Direktzahlungen
- Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
- Ausgleichsleistungen nach der SchALVO
- Ausgleichsleistungen nach der Landschaftspflegerichtlinie,
- Steillagenförderung Dauergrünland
- Umweltzulage Wald
Wir informieren Sie zu den vielfältigen Förderprogrammen und unterstützen Sie bei der Antragstellung über
„FIONA“.